Stellungnahme der GGG zum Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP
Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus
(Drucksache 19/2508)
Die GGG begrüßt die Initiative der schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen, verstärkt gegen sexualisierte Gewalt in der Schule vorzugehen.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erscheinen uns die im Antrag 19/2508 vorgeschlagenen Maßnahmen zwar richtig – aber nicht langfristig bzw. grundsätzlich genug angelegt.
Die GGG fordert somit darüber hinaus:
- ein klares Bekenntnis zu sexueller Selbstbestimmung als Menschenrecht in den Lehrplänen aller geeigneten Fächer (nicht nur in Zusammenhang mit Biologie), auf kindgerechte Weise in sämtlichen Jahrgängen des Bildungswesens
- das Vermitteln und Vorleben, dass solche Selbstbestimmung auch und gerade für Abweichungen von heteronormativen Mustern gilt
- aktuelle Informationen für alle Geschlechter über den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ und die Auswirkungen für das Zusammenleben (nicht nur im Kontext von Strafrechtsparagraphen)
- eine Definition von Sexismus bzw. „sexistischem Hintergrund“, welche dessen Charakter als Machtinstrument anerkennt
- dementsprechend einen „weiten Gewaltbegriff“ (einschließlich struktureller Gewalt), der in der praktischen Vermittlung geeignet ist, potenziellen Opfern als Warnsignal und Empowerment zu dienen
- einen konsequenten Einsatz von Schulen gegen so verstandenen Sexismus – mit ähnlicher Intensität wie im Fall von „Schule gegen Rassismus“
- geeignete Angebote für die – gar nicht so wenigen – Pädagog*innen, welche selbst Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt machen mussten, und für die daher die Auseinandersetzung mit diesem Thema eine besondere Herausforderung darstell