Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

Landesverband Niedersachsen

Wegweisender Erlass für die Arbeit an Gesamtschulen in Niedersachsen

Wegweisender Erlass für die Arbeit an Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen

Die Arbeit an Schulen des gemeinsamen Lernens wir leider häufig durch die Bildungsbürokratie mit hinderlichen gesetzlichen Auflagen, Erlassen und Verfügungen behindert.

Das Land Niedersachsen zeigt, dass es auch anders geht und der Erlass für die Arbeit an integrierten Gesamtschulen mit dem Blick der Ermöglichung und nicht der Verhinderung geschrieben wurde.
.Kernelemente sind die Möglichkeit der inneren Differenzierung bis Klasse 10 einschließlich, alternative Leistungserbringungen als teilweise schriftliche Überprüfungen ersetzende Prüfungsform bei Reduzierung der schriftlichen Überprüfungen. Zudem können in der Stundentafel bei Einhaltung der Gesamtstundenzahl (181) Stunden über den gesamten Bereich der Sekundarstufe I verschoben werden und somit mehr Epochalunterricht ermöglichen. Darüber hinaus können bis zu sieben Stunden in der Sek I für eigene Schwerpunkte z. B. Wahlpflichtbereiche, Projektunterricht oder Stärkung bestimmter Fächer der einzelnen Schule aus der Stundentafel umgewidmet werden.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/anhorungsverfahren/anhorungsverfahren-zur-neubekanntgabe-des-erlasses-die-arbeit-in-den-schuljahrgangen-5-bis-10-des-integrierten-Gesamtschule…..xxx